Am 28. Juni 2025 – dem Implementierungsdatum des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) – müssen die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen in ganz Deutschland bedeutende Änderungen an ihrer digitalen Präsenz vornehmen. Bei Reppocrates verstehen wir die Herausforderung, die Sie bewältigen müssen: die Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen. Unsere spezialisierten Online Seminare bieten umfassendes Wissen zum BFSG zur Unterstützung Ihrer beruflichen Entwicklung – insbesondere für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Wir bieten derzeit Online-Seminare zum Thema BFSG für Zahnärzte an, an denen auch Rechts- und Technikexperten teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten 2 Fortbildungspunkte.

Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsgesetz, die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act), markiert einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Gesundheitsdienstleister an digitale Zugänglichkeit herangehen müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, einschließlich medizinischer Praxen, und verlangt, dass digitale Dienstleistungen und Produkte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Für die meisten Arztpraxen bedeutet dies, dass Webseiten, Online-Buchungssysteme, Patientenportale und digitale Kommunikationswege bis Juni 2025 den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen müssen. Dabei sind nicht nur körperliche Einschränkungen zu berücksichtigen, sondern auch kognitive Einschränkungen und sensorische Einschränkungen der Patienten. Ein patientenfreundlicher Ansatz muss alle digitalen Anwendungen umfassen.

Zu den wichtigsten Bereichen, die Anpassungen erfordern, gehören:

  • Praxiswebseiten und Online-Präsenz
  • Digitale Terminbuchungssysteme
  • Patientenkommunikationsplattformen
  • Mobile Anwendungen
  • Elektronische Dienstleistungen und E-Commerce-Funktionen

Ausnahmen und Besonderheiten für Ärzte

Das BFSG sieht einige besondere Anforderungen und Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen vor. Insbesondere Augenärzte müssen über ihre regulären gesetzlichen Anforderungen hinaus zusätzliche Maßnahmen ergreifen, da sie häufig Patienten mit eingeschränktem Sehvermögen behandeln.

Für alle Mediziner gilt: Die Bereitstellung barrierefreier Webseiten und einer zugänglichen Online-Präsenz ist auch eine Chance, die Kommunikation mit den Patienten zu verbessern. Die Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen genutzt werden können.

Eine wichtige Besonderheit: Sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder weniger als 2 Mio. Euro Umsatz), die ausschließlich physische Dienstleistungen anbieten und keine digitalen Produkte vertreiben, sind grundsätzlich von der Regelung ausgenommen.

Barrierefreiheit als Ranking-Faktor

Was sich bei vielen Praxisinhabern langsam herumspricht: Barrierefreiheit ist längst zu einem Google-Ranking-Faktor geworden. Google liebt barrierefreie Webseiten und priorisiert nutzerfreundliche Webseiten in seinen Suchergebnissen. Dies bedeutet konkrete SEO-Vorteile für Praxen, die frühzeitig umstellen.

Zu den Faktoren, die sich positiv auf Ihr Ranking auswirken, gehören:

  • Übersichtliche Navigation mit klaren Strukturen
  • Hohe Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
  • Textalternativen für Bilder
  • Zugängliche Webseiten für alle Nutzergruppen

Die Barrierefreiheit für Apps und mobile Anwendungen spielt ebenfalls eine zunehmend wichtige Rolle. Lassen Sie regelmäßig Ihre digitale Präsenz auf Barrierefreiheit testen, um maximale Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen erhebliche Bußgelder – bis zu 100.000 € – die nicht nur die finanzielle Stabilität Ihrer Praxis, sondern auch die Reputation der Praxis beeinträchtigen können. Neben staatlichen Kontrollen müssen Praxisinhaber auch mit Abmahnungen durch Wettbewerber oder Interessenverbände rechnen.

In extremen Fällen kann sogar die Abschaltung von Webseiten angeordnet werden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Das BFSG verleiht Betroffenen konkrete Rechtsansprüche, die sie auch durchsetzen können.

Technische Anpassungen und Tools

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit stehen verschiedene Test-Tools zur Verfügung, die Probleme identifizieren und Lösungsvorschläge anbieten. Besonders wichtig ist die Anpassung von Buchungssystemen und E-Commerce-Funktionen, damit auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Seheinschränkungen Ihre Dienstleistungen problemlos in Anspruch nehmen können.

Die technischen Anpassungen betreffen alle digitalen Produkte Ihrer Praxis und müssen systematisch umgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Anpassung von Online-Formularen
  • Optimierung der Kontrasteinstellungen
  • Implementierung von Sprachausgabefunktionen
  • Vereinfachung von Navigationselementen
  • Strukturierung von Inhalten für assistive Technologien

Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen auf Ihrer Praxiswebsite muss den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) entsprechen. Diese Standards definieren, wie digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich gemacht werden sollen.

Ihre Telemedien müssen kompatibel mit Screenreaders sein, damit sehbehinderte Nutzer Ihre Inhalte erfassen können (Screenreaders Compatibility). Auch andere assistive Technologies müssen unterstützt werden, um allen Patienten den Zugang zu ermöglichen.

Besonders wichtig ist die Barrierefreiheit bei electronic commerce services – also überall dort, wo Patienten online Termine buchen, Rezepte anfordern oder andere digital services in Anspruch nehmen. Alle digital products müssen den Anforderungen an Web Content Accessibility genügen.

Vorteile der Barrierefreiheit

Die Implementierung von Barrierefreiheit bringt zahlreiche Vorteile, die über die bloße Gesetzeskonformität hinausgehen. Ein barrierefreier Webauftritt verbessert das gesamte Patientenerlebnis und schafft echte Teilhabe für alle.

Die erhöhte Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit kommen nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute, sondern allen Patienten. Durch den Einsatz von verständlicher Sprache, die Berücksichtigung von Farbbarrieren und die Optimierung für Screenreader-Kompatibilität schaffen Sie einen echten Wettbewerbsvorteil.

Praxisorientierte Lösungen wie eine barrierefreie Online-Rezeption und Mehrsprachigkeit erweitern Ihren potenziellen Patientenkreis und stärken die Chancengleichheit im Gesundheitswesen.

Kommende Webinare für Zahnarztpraxen

Da die Frist im Juni 2025 rasch näher rückt, haben wir eine Reihe von spezialisierten Webinaren geplant, um besonders Zahnarztpraxen bei der effizienten Vorbereitung zu helfen:

  • 16. April 2025 um 17:00 Uhr: „BFSG-Grundlagen für Zahnarztpraxen“
  • 15. Mai 2025 um 18:00 Uhr: „BFSG-Grundlagen für Zahnarztpraxen“
  • 27. Mai 2025 um 19:00 Uhr: „BFSG-Grundlagen für Zahnarztpraxen“
  • 12. Juni 2025 um 18:00 Uhr: „BFSG-Grundlagen für Zahnarztpraxen“

Die Anmeldung beinhaltet:

  • Teilnahme am Live-Webinar
  • Umfassende Implementierungsressourcen
  • 30-tägigen Zugriff auf Aufzeichnungen zur Überprüfung
  • E-Mail-Support für Fragen nach dem Webinar

Fazit: Bereiten Sie Ihre Praxis vor

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für medizinische Praxen in ganz Deutschland dar. Durch die Teilnahme an den spezialisierten Webinaren von Reppocrates gewinnen Sie das praktische Wissen, das erforderlich ist, um die Compliance sicherzustellen und das Patientenerlebnis zu verbessern.

Mit weniger als vier Monaten bis zur Implementierungsfrist ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Ihre Praxis vorzubereiten. Schließen Sie sich den vorausschauenden medizinischen Fachleuten an, die Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Anforderung betrachten, sondern als Chance, die Patientenversorgung und Praxisabläufe zu verbessern.

Kontaktieren Sie Reppocrates noch heute, um Ihren Platz in unserer kommenden Webinar-Reihe zu sichern und einen bedeutenden Schritt in Richtung BFSG-Compliance zu machen.